Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Fortbildung setzt sich – grob gesagt – aus zwei Teilen zusammen.

In Teil 1 geht es um die theoretischen und rechtlichen Grundlagen der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Zunächst werden alle Fragen der Wirtschaftlichkeitsprüfung theoretisch so behandelt, dass bei den Teilnehmern ein grundlegendes Verständnis für die Zusammenhänge entsteht. Nur wer die Spielregeln kennt, kann sich anschließend – taktisch – richtig verhalten. Behandelt werden zum Beispiel die gesetzlichen Grundgedanken der Wirtschaftlichkeitsprüfung, die Vergleichsprüfung, Praxisbesonderheiten, kompensatorische Einsparungen, beispielhafte Einzelfallprüfung mit und ohne statistische Hochrechnung mit den häufigsten Fehlern der Prüforgane.

Parallel zu den grundlegenden rechtlichen Regeln werden in dem folgenden praktischen Teil laufend entsprechende Taktik- und Praxistipps eingestreut. Dazu gehört selbstverständlich auch die konkrete praktische Handhabung von Stellungnahmen, das Vorbereiten der Behandlungsunterlagen sowie die Taktik in einem Termin.

Im Teil 2 lernen wir, wie wir aus den Erkenntnissen der Wirtschaftlichkeitsprüfung heraus positive Lehrsätzen für die Praxis entwickeln, die in den meisten fällen, etwa stattgefundene Regress kompensieren!

Wir freuen uns auf Euch!